Unfallrekonstruktion
Unfallrekonstruktion
Unfallrekonstruktionsgutachten
Für die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall ist eine genaue und sorgfältige Begutachtung des Fahrzeugschadens wichtig. Doch bevor eine Forderung überhaupt reguliert werden kann, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Die Unfallsituation ist nicht immer eindeutig und die Schuldfrage nicht immer eindeutig zu beantworten. Ein sogenanntes Unfallrekonstruktionsgutachten kann Klarheit schaffen.

Was ist ein Unfallrekonstruktionsgutachten?
Ein Unfallrekonstruktionsgutachten dient dazu, bei streitigen Verkehrsunfällen Geschehensabläufe und Schäden zu rekonstruieren und somit zu klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte und was genau geschehen ist. So ist ein unfallanalytisches Gutachten unteranderem ein wichtiges Instrument zur Klärung der Schuldfrage.
Wie funktioniert eine Unfallrekonstruktion?
Im Allgemeinen lässt sich ein Unfall im Straßenverkehr anhand von verschiedenen Unfallkomponenten analysieren und beurteilen. So muss bei der Analyse der Unfallursachen das Gesamtsystem aus „Fahrer-Fahrzeug-Umfeld“ in Betracht gezogen werden. Keiner der drei Komponenten tritt als alleinige Unfallursache auf. Die Ursachen als auch die Auswirkungen eines Unfalls sind das Ergebnis eines interaktiven Zusammenwirkens dieser der drei Komponenten.
Der Ablauf einer Unfallrekonstruktion kann systemanalytisch als Prozess gedeutet werden, wobei Eingangsgrößen gesammelt bzw. festgelegt werden. Anschließend werden durch verschiedene Verarbeitungsprozesse Ausgangsgrößen erzeugt.
Die Eingangsgrößen sind zum einen allgemein gültige Grunddaten und zum anderen spezifisch zum Unfall gehörende Daten. Die Grunddaten sind allgemein gültige Daten, die im Rahmen der Unfall- und Sicherheitsforschung erarbeitet wurden. Die Unfallspezifischen Daten hingegen sind objektiv nachweisbare Spuren vom „Unfallgut“ und vom Unfallort sowie subjektive Daten wie die Aussagen von Beteiligten oder Zeugen.
Eingangsgrößen | Verarbeitung | Ausgangsgrößen |
---|---|---|
Spuren, Daten | Rekonstruktionsverfahren | Ergebnisse |
Unfallspezifische Daten objektive Daten Spuren am Unfallgut subjektive Daten Zeugenaussagen Grunddaten Reibwerte Wurfweiten | Kinematische Analysen Dynamische Analysen Kollision als Stoß Kollision als Zeitvorgang Arbeits-, Ernergiesatz Experimentelle Analysen | zeitlicher und räumlicher Unfallablauf Einlaufgeschwindigkeiten räumliche Vermeidbarkeit zeitliche Vermeidbarkeit Kollisionpunkt Reaktionspunkt |
Um den Unfallhergang so genau wie möglich zu rekonstruieren braucht der Gutachter eine möglichst umfassende Beweislage. Je genauer und umfangreicher die Datenerhebung ist umso präziser wird die Unfallrekonstruktion. Bei der Datenerhebung müssen alle Spuren und Parameter der Beteiligten sowie der gesamten Situation dokumentiert und analysiert werden.
Die für die Unfallrekonstruktion relevanten Spuren können entweder vom Unfallort, vom Fahrzeug oder von den beteiligten Personen stammen. Zu den Spuren welche am Unfallort aufweisbar sind gehören unteranderem Reifenspuren, Anhaftungen, wie Flüssigkeiten oder Schmutz, oder auch Schleif und Kratzspuren.
Spuren am Fahrzeug hingegen sind durch die Beschädigungen sowohl am als auch im Fahrzeug feststellbar. Personenbezogene Spuren sind anhand von Befunden am Körper oder der Bekleidung von den Unfallbeteiligten Personen feststellbar.
Spuren am Unfallort | Spuren am Fahrzeug | Spuren an den beteiligten Personen |
---|---|---|
Reifenspuren Fahrspuren Walkspuren Bremsspuren Blockierspuren Driftspuren Schleuderspuren Reifenabdrücke Unstetigkeiten | Beschädigungen wie: Verformungen Kratzer Abrisse Brüche Einrisse Verbrennungen | Spuren an der Bekleidung Einrisse Abrisse Schleifspuren Anhaftungen Verbrennungen Abriebe (Schuhsohlen) |
Schleif- und Kratzspuren Schlagspuren Verformungen | Wischspuren | Verletzungen* |
Lage von Fahrzeugteilen, Gegenständen und Körperteilen | Spuren an Sicherheitssystemen wie: Sicherheitsgurt, Kratzbegrenzer, Airbag usw. | Befunde am Körper, z.B. Anhaftungen |
Anhaftungen von Flüssigkeiten, Schmutz und Gewebe | Lage von Gegenständen und Personen im Innenraum | |
Schuhspuren, z.B. Abriebsspuren | Anhaftungen wie Schmutz, Gewebe | |
Endlagen von Fahrzeugen und Personen | Diagrammscheiben Unfalldatenspeicher Fehlerspeicher |
Nach dem die Spuren gesammelt wurden kann der Verarbeitungsprozess beginnen. Mithilfe von speziellen Computerprogrammen werden anhand der aufgenommenen Spuren sowohl dynamische als auch kinematische Analysen durchgeführt. Unter Anwendung von physikalischen Gesetzen werden somit sowohl die Bewegungen der Fahrzeuge vor und nach dem Unfall, die Richtung und Intensivität der Kollision als auch das Deformationsverhalten der Fahrzeuge berechnet.
So kann das Unfallgeschehen physikalisch nachvollzogen werden und Erkenntnisse über den Unfallablauf gewonnen werden. Durch die realitätsnahe Unfallsimulation am Computer kann unteranderem auch analysiert werden, ob der Unfall beispielsweise bei geringerer Geschwindigkeit vermieden werden könnte.
Insbesondere für die Schuldfrage sowie für die Schadensersatzansprüche ist dieser Aspekt elementar. Des Weiteren kann man anhand der Simulation die Plausibilität prüfen. Die Kollisionen der Fahrzeuge können sowohl in 2D als auch in 3D Formaten simuliert werden. Darüber hinaus können mit Hilfe von Zeichenprogrammen Unfallskizzen erstellt, sowie vorgefertigte Straßen- und Kreuzungsobjekte geladen und danach angepasst werden.

Durch den Verarbeitungsprozess erhält man somit einen zeitlichen und räumlichen Unfallablauf. So können daraus Vermeidbarkeitsanalysen abgeleitet und dementsprechend die Schuldfrage beantwortet werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich muss derjenige, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, auch die Rechnung begleichen. Jedoch bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundlegend der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach herrschender Rechtsprechung der BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden gehören, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Wird gegen den Geschädigten in einer Unfallsache wegen einer ihm vorgeworfenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermittelt, so werden die Kosten für ein unfallanalytisches Gutachten, sofern er dies für die Verteidigung – und nicht etwa nur für die Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gegner bzw. dessen Versicherung benötigt, von der Rechtsschutzversicherung, sofern bereits eine Deckung für dieses Verfahren vom Rechtsschutzversicherer erhalten wurde, übernommen.
Wer braucht überhaupt ein Unfallrekonstruktionsgutachten?
Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen muss der Geschädigte als Kläger beweisen, dass er unschuldig ist bzw. dass die Hauptschuld nicht bei ihm liegt. Gerade bei sehr schweren Unfällen und Unfällen mit einer sehr unübersichtlichen Verkehrslage ist es sehr ratsam einen Sachverständigen zu rufen, welcher ein Unfallrekonstruktionsgutachten anfertigt.
Zwar wird bereits durch die Polizei der Schaden aufgenommen, jedoch ist die Polizei in den meisten Fällen nicht in der Lage eine solche komplexe Analyse, wie es der Sachverständiger macht, durchzuführen. Idealerweise sollte der Sachverständige direkt zum Unfallort bestellt werden, da die Unfallrekonstruktion von der Qualität der Unfallspuren abhängig ist.
Für ein möglichst unverfälschtes Gutachten sollten zudem sowohl die Fahrzeuge als auch deren Teile nicht bewegt werden, sondern an ihren ursprünglichen Positionen bleiben, so dass der Gutachter alle wichtigen Daten vor Ort aufnehmen kann und somit sich ein umfassendes Bild vom Unfallort machen kann.
Vor allem zur Vorlage bei Zivil- und Strafgerichten kann ein Unfallrekonstruktionsgutachten als Beweismittel genutzt werden. Neben den Gerichtsverhandlungen kann das Gutachten auch bei Streitigkeiten mit den Versicherungen wichtig sein.
Auch für den Hauptschuldigen kann ein Unfallrekonstruktionsgutachten von Vorteil sein. So kann er nur in dem Maße für die Schäden haftbar gemacht werden, wie diese auch im Gutachten durch sein Fehlverhalten aufweisbar sind.
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